Rechtsprechung
RG, 02.10.1906 - II 1202/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wann sind die Zahlenzeichen auf sog. Nummerpfählen an Holzhaufen als Urkunde im Sinne des § 267 St.G.B.'s anzusehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 39, 147
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.06.1956 - 5 StR 179/56
Fahrgestellnummer - § 267 StGB
Schließlich hat es Nummern, mit denen Holzstapel im Walde versehen worden waren, als Urkunden angesehen, wenn sie nicht nur allgemein zur Unterscheidung dienen sollten, sondern von vornherein dazu bestimmt waren, die Übergabe der einzelnen Holzhaufen an den Käufer und den Übergang des Eigentums zu beweisen (RGSt 14, 175; 39, 147). - BGH, 30.10.1957 - 2 StR 385/57
Alleingewahrsam des Revierförsters an dem in seinem Dienstbezirk lagernden Holz - …
Unter diesen Voraussetzungen würde die an dem Stamm angebrachte Nummer die Eigenschaft einer Urkunde im Sinne der §§ 267 ff StGB besitzen (RGSt 46, 290, 293; 39, 147 für die Zahlenzeichen auf sogen. Nummernpfählen; 25, 244 für die Kennzeichnung des Holzes durch den Käufer mit einem seinen Namen markierenden Zeichen).